Was du wissen solltest
Die Generationen werden mit F und einer Zahl gekennzeichnet (z.B. F1). F steht für Filial- bzw. Folgegeneration. Die Zahl zeigt auf von welcher Generation der Hybrid ist. Je grösser die Zahl nach dem “F” ist desto weiter ist das Tier von seinem Wolfsvorfahren entfernt.
F1 zum Beispiel wäre ein Welpen von der direkten kreuzung eines Wolfes mit einem Hund. Erst ab F5 werden Wolfshybriden als Hund eingestuft, da sie vorher noch zu nahe an ihrem Wolfsvorfahren sind. Deshalb ist die Haltung erst ab der Generation F5 erlaubt.
Die Haltung ist zwar ab der Generation F5 Gesetzlich legal, jedoch macht man sich mit jedem vorherigem Schritt strafbar.
Es gibt jedoch ausnahmen. Die FCI (Fédération Cynologique Internationale) sieht 2 Wolfshunde als anerkannte Hunderassen an, da diese mittlerweile 10 Generationen vom Wolf entfernt sind. Das wäre einmal der Tschechoslowakische Wolfshund und der Saarloswolfhund.
Die Bediengungen für eine Haltung sind:
- Jahrelanges Fachwissen über Hundehaltung
- Grosses Gehege mit Rückzugsmöglichkeiten für den Hund
- Hoher Zaun
- Im Boden versenkte Gitter unter dem Zaun